Jede Berufshaftung folgt eigenen Regeln. Der Regress gegen den Steuerberater oder gegen den Rechtsanwalt ist verschieden von dem gegen Wirtschaftsprüfer und ganz anders als der z. B. gegen Ärzte. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage ist zumeist dieselbe, unterschiedlich die zugehörige Rechtsprechung mit vielen Details, Eigenheiten und Fallstricken, so verschieden wie die Meinungen der zugehörigen Senate des Bundesgerichtshofs. Die muss der Fachmann kennen.
Zugleich muss er mit dem Gegenstand der Beratung vertraut sein. Regelmäßig setzt der Steuerberaterregress detaillierte Steuerrechtskenntnis voraus – zur Sache und zum Verfahren. Sinnvollerweise ist der Regressanwalt auch Steuerberater. Entsprechendes gilt für den Wirtschaftsprüferregress. Tunlichst nicht nur auf dem Papier. Er sollte auch die Berufserfahrung haben, die sich in die Beratungssituation einzufühlen erlaubt.
Last not least und vor allem braucht es einen guten Prozessanwalt, welcher die oft komplexen zivilprozessualen Anforderungen aus langjähriger Übung im Griff hat. Er sollte die fachlichen Zusammenhänge in die Sprache des Gerichts zu bringen wissen.
In unserer Kanzlei sind die Partner Dr. Ditges und Dr. Graß seit vielen Jahren in Praxis und Literatur ausgewiesene Experten der Steuerberater- und der Wirtschaftsprüferhaftung, der Haftung der Vorstände, Aufsichtsräte u. ä. Sie verfügen über Erfolge und Erfahrung aus hunderten Regressverfahren vor einer Vielzahl deutscher Gerichte in allen Instanzen, auch vor Berufsgerichten. Die Tätigkeit folgt dem interprofessionellen Berufsbild der Partner. Sie steht Beratern wie Geschädigten zur Verfügung.